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Ersthilfe

Verlässliche Ersthilfe

Einfühlsame Wegbegleitung durch unsere Bestatter/innen

Eine würde- und liebevolle Gestaltung der Bestattung, Urnenbeisetzung und Abdankung ist wichtig für Angehörige und Freunde, um sich vom Verstorbenen ein letztes Mal zu verabschieden und ihm die letzte Ehre zu erweisen. Selbstverständlich können Sie die Urne auch mit nach Hause nehmen oder die Asche beispielsweise an einem gewünschten Ort der Natur übergeben. Wir vom Bestattungsinstitut Gerber AG begleiten und beraten Sie auf dem gesamten Weg.

1. Informieren Sie einen Arzt

Bei einem Todesfall zu Hause informieren Sie schnellstmöglich Ihren Hausarzt. Ist dieser nicht erreichbar, verständigen Sie den Notarzt (Tel. Nr. 144). Brauchen Sie dringend weitere behördliche Hilfe, verständigen Sie die Polizei (Tel. Nr. 117).

2. Meldung an das Zivilstandsamt

Nach Feststellung des Todes der verstorbenen Person wird den Angehörigen eine Todesbescheinigung ausgestellt, die für den Verkehr mit den Behörden aber auch dem Bestattungsinstitut unerlässlich ist. Der Todesfall muss gemäss Zivilstandsverordnung Art. 35 dem für den Todesort zuständigen Zivilstandsamt innert 2 Tagen gemeldet werden. Dabei sind mitzubringen:

  • ärztliche Todesbescheinigung im Original
  • Meldeformular des Spitals oder Institution (Altersheim etc.)
  • allenfalls vorhandenes Familienbüchlein/Familienausweis – bei ausländischen Staatsangehörigen zusätzlich (wenn bereits ein Eintrag im schweizerischen Personenstandsregister besteht, entfallen einige Unterlagen):

    • Geburtsschein
    • Zivilstandsnachweis (Ledigkeitsbescheinigung, Eheschein etc.)
    • Ausländerausweis
    • Pass

Damit ein im Ausland eingetretener Todesfall im schweizerischen Personenstandsregister beurkundet werden kann, muss der Todesfall der zuständigen Schweizer Vertretung (Konsulat) im Ausland gemeldet werden.

3. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf

Wir beraten Sie gerne in unserem Büro an der Baslerstrasse 57 in Olten oder bei Ihnen zu Hause. Halten Sie zur Vereinfachung der nötigen Formalitäten mindestens die Todesbescheinigung bereit.

4. Informieren von Arbeitgeber, AHV, Angehörigen und ...

Denken Sie daran, die weiteren Angehörigen, Freunde, Arbeitgeber, AHV-Stelle sowie evt. Vermieter über den Todesfall zu orientieren. Bei sämtlichen weiteren Fragen und Aufgaben bei einem Todesfall (Erbschaftsamt, Versicherungen, usw.) stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Wir können Ihnen gerne eine übersichtliche Checkliste abgeben.